Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 4195/11

Datum:
06.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 4195/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0706.26K4195.11.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Lei¬ters der Justizvollzugsanstalt E vom 13. Januar 2011 so¬wie des Widerspruchsbescheides des Leiters der Justizvollzugs¬anstalt L vom 9. Juni 2011 verpflichtet, dem Kläger ab dem 1. April 2010 die allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung Nr. 27 Abs. 1 b) zu BBesO A/B zu gewähren sowie bezogen auf den nach¬zuzahlenden Betrag 5 % Zinsen über dem Basiszinsatz ab Rechts¬hängigkeit zu zahlen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Das beklagte Land darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicher-heitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwen¬den, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank