Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 5920/11

Datum:
16.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 5920/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0316.25K5920.11.00
 
Schlagworte:
Hundesteuer Kampfhund gefährlicher Hund Rottweiler Alano Gleichheitssatz
Normen:
Art. 3 Abs. 1 GG §§ 3 Abs. 2, 10 Abs. 1 LHundG NRW
Leitsätze:

Ein Satzungsgeber, der "Kampfhunde" wegen ihrer potenziellen Ge-fährlichkeit erhöht besteuern will, kann zu diesem Zweck Rasselis-ten aus einer der Gefahrenabwehr dienenden landesrechtlichen Rege-lung (hier: LHundG NRW) übernehmen, ohne eigene Erhebungen über die Gefährlichkeit der erfassten Hunderassen anstellen zu müssen (Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2005 - 10 B 34/05 -).

Übernimmt der Satzungsgeber die Rasseliste einer landesgesetzli-chen Regelung mit Ausnahme einer Hunderasse (hier: Alano) voll-ständig, so ist dies gemessen an Art. 3 Abs. 1 GG jedenfalls dann nicht zu beanstanden, wenn im Satzungsgebiet kein Hund dieser Ras-se gehalten wird.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der-selben Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank