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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 4192/12

Datum:
26.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 4192/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:1126.25K4192.12.00
 
Tenor:

Die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung der Beklagten vom 6. Mai 2010 in Verbindung mit dem zugehörigen Befreiungs- und Ab-weichungsbescheid wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläge¬rin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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