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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 2440/11

Datum:
01.02.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 2440/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0201.25K2440.11.00
 
Schlagworte:
Stundenhotel allgemeines Wohngebiet
Normen:
==§ 34 Abs. 1 BauGB § 34 Abs. 2 BauGB § 4 BauNVO
Leitsätze:

Ein Stundenhotel ("Seitensprung-Apartment") ist im (faktischen) allgemeinen Wohngebiet bauplanungsrechtlich unzulässig.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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