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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 5970/12

Datum:
04.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
24 K 5970/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:1204.24K5970.12.00
 
Schlagworte:
Beitragsfreiheit für „Kann-Kinder“
Normen:
Art. 3 Abs. 1 GG § 23 Abs. 3 Satz 2 KiBiz
Leitsätze:

§ 23 Abs. 3 Satz 2 KiBiz verstößt mit seiner regelmäßigen Verkürzung der Beitragsfreiheit für „Kann-Kinder“ im letzten Kindergartenjahr vor dem vorzeitigen Schulbesuch nicht gegen Art. 3 GG oder sonstiges höherrangiges Recht

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.

 
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