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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 7800/11

Datum:
11.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 7800/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0611.23K7800.11.00
 
Tenor:

Der Leistungsbescheid der Beklagten vom 29. November 2011 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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