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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 4431/10

Datum:
11.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 4431/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0411.23K4431.10.00
 
Schlagworte:
gewerbliche Zucht und gewerblicher Handel mit Katzen, Gewinnerzielungsabsicht; Verkauf über Internet-Anzeigen
Normen:
TierSchG § 11 Absatz 1 Nr 3 a) und b)
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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