Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 3239/11

Datum:
23.05.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
23 K 3239/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0523.23K3239.11.00
 
Schlagworte:
Legionellen; Dienstunfall; Unfallereignis; Legionelleninfektion;
Normen:
BeamtVG § 31
Leitsätze:

1. Für die Anerkennung einer Erkankung als Dienstunfall(-folge) muss sich genau bestimmen lassen, wann und wo sich das fragliche Ereignis abgespielt hat. Ort und Zeitpunkt müssen feststehen. Folglich genügt es für die zeitliche Bestimmbarkeit nicht, dass sich der Zeitraum nach Anfangs- und Schlusstag eingrenzen lässt.

2. Foglich müssen die Angaben zur den Umständen des konkreten Ereignisses in zeitlicher und örtlicher Hinsicht in ihrer Gesamtheit so bestimmt sein, dass es Konturen erhält, aufgrund derer es von anderen Geschehnissen eindeutig abgegrenzt werden kann. Jede Verwechslung mit einem anderen Ereignis muss ausgeschlossen sein.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig voll-streckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Si-cherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank