Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 1576/10

Datum:
13.02.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 K 1576/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0213.23K1576.10.00
 
Tenor:

Der Tenor des Urteils vom 16. Januar 2012 wird von Amts wegen wie folgt berichtigt:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Po-lizeipräsidiums P vom 13. März 2009 in der Gestalt des Wider-spruchsbescheid des Landesamt für Besoldung und Versorgung vom 8. Februar 2010 verpflichtet, dem Kläger einen Unfallaus-gleich aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 60 vH ab dem 15. November 2007 in Höhe von 276,00 Euro, ab dem 1. Juli 2008 in Höhe von 279,00 Euro, ab dem 1. Juli 2009 in Höhe von 286,00 Euro und ab dem 1. Juli 2011 in Höhe von derzeit 289,00 Euro zu gewähren und den Nachzahlungsbetrag ab dem 2. März 2010 mit 5 vH über dem Basiszinssatz zu verzinsen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu zwei Drittel und das beklagte Land zu einem Drittel.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung des anderen Teils durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils bei-zutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht dieser vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank