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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 1158/12.A

Datum:
07.08.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 1158/12.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0807.22L1158.12A.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller 22 K 5015/12.A gegen die Abschiebungsanordnung im Bescheid der Antragsgegnerin vom 26. Juni 2012 wird angeordnet.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass eine Abschiebung der Antragsteller nach Zypern vorläufig nicht durchgeführt werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ist der Tenor den Beteiligten sowie der zuständigen Ausländerbehörde vorab telefonisch bekanntzugeben.

 
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