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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 K 959/11

Datum:
31.10.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 959/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:1031.19K959.11.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die beschränkte Erlaubnis im Bescheid des Beklagten vom 11. Januar 2011 einschließlich der darin unterlassenen Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege für bis zu 5 Kindern rechtswidrig war.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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