Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 873/12

Datum:
25.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 873/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0625.18L873.12.00
 
Leitsätze:

1. Die offensichtliche Verfristung einer Klage führt zur Unzulässigkeit des Antrages nach § 80 Abs. 5 VwGO (wie OVG NRW, B.v. 24.05.2011, - 14 B 391/11).

2. Dass der Pflichtige eines Zwangsgeldes dieses möglicherweise nicht ohne Gewährung von Ratenzahlung bestreiten kann, führt allein nicht zur Unverhältnismäßigkeit der Höhe eines Zwangsgeldes, weil insbesondere auch die Bedeutung der zu vollstreckenden Pflicht zu berücksichtigen ist (entgegen OVG NRW, B.v. 08.09.2009, - 19 A 971/09 -).

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank