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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 760/12

Datum:
30.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 760/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0430.18L760.12.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin mit dem Aktenzeichen 18 K 3627/12 gegen den die für den 0.0.2012 in T und S geplanten Versammlungen betreffenden Bescheid des Polizeipräsidiums X vom 27. April 2012 (= Zu¬satz zu den Versammlungsbestätigungen vom 23. April 2012) mit dem für sofort vollziehbar erklärten Inhalt: „Das Zeigen der von L stammenden islamkritischen Karikaturen oder solcher Karikaturen, die mit ihm assoziiert werden, ist während der Ver¬sammlung untersagt“ wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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