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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 4955/11

Datum:
04.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 4955/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0404.18K4955.11.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die von dem Kläger für den 10. September 2011 bei dem Polizeipräsidium E angemel¬dete Verans-taltung auf den Rheinwiesen in P als Ver¬sammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes zu behandeln war.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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