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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 L 1943/12

Datum:
18.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 L 1943/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:1218.17L1943.12.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 17. Oktober 2012 wird hinsichtlich Ziffer I wiederhergestellt und bezüglich der Zwangsgeldandrohung unter Ziffer III angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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