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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 4896/11.A

Datum:
14.02.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 K 4896/11.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0214.17K4896.11A.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vorher Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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