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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 7510/11

Datum:
20.06.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 7510/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0620.16K7510.11.00
 
Schlagworte:
Sondernutzung Altkleidercontainer Benutzung nur von Straße aus möglich
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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