Seite drucken
Entscheidung als PDF runterladen
1. Die Kosten des in der Hauptsache durch übereinstimmende Erklärung der Beteiligen erledigten Verfahrens trägt entsprechend ihrer Kostenübernahmeerklärung die Klägerin.
2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000, Euro festgesetzt.
Die mündliche Verhandlung wird eröffnet.
2Der Einzelrichter trägt den Sachbericht vor.
3Die Erschienenen bestätigen die Richtigkeit des vorgetragenen Sachberichts.
4Die Sach- und Rechtslage wird mit den Erschienenen erörtert.
5Die Sitzung wird für kurze Zeit unterbrochen.
6Die Beteiligten werden darauf hingewiesen, dass die der Klägerin im praktischen Teil der Prüfung gestellte Aufgabe in Teilen den maßgeblichen prüfungsrechtlichen Vorschriften widersprechen dürfte. Nach § 9 Abs. 2 der Verordnung über die Berufsausbildung zum medizinischen Fachangestellten / zur medizinischen Fachangestellten dürfte der Angebotsvergleich nicht zu den Aufgabenstellungen zählen, die der Verordnungsgeber für den praktischen Teil der Prüfung vorgesehen hat.
7Ziffer 1 und 2 von Abs. 2 des § 9 der Verordnung über die Berufsausbildung zum medizinischen Fachangestellten / zur medizinischen Fachangestellten beschränkt den Prüfungsstoff, der im praktischen Teil der Prüfung abgeprüft werden darf, auf das Assistieren bei Diagnose und Therapiemaßnahmen einschließlich des Betreuens des Patienten oder der Patientin vor, während und nach der Behandlung sowie das Pflegen, Warten und Handhaben von Geräten und Instrumenten, das Durchführen von Hygienemaßnahmen, das Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen sowie das Aufklären über Möglichkeiten und Ziele der Prävention bzw. das Durchführen von Laborarbeiten. Soweit in den vorbezeichneten Ziffern von Abrechnen und Dokumentieren von Leistungen die Rede ist, dürfte im Gesamtzusammenhang der Regelung dieser Teil des Prüfungsstoffes dahingehend zu verstehen sein, dass es um das Abrechnen und Dokumentieren solcher Leistungen geht, die der Arzt am Patienten erbracht oder für den Patienten veranlasst hat.
8Mit Rücksicht auf die vorstehenden Erwägungen sowie unter Berücksichtigung der besonderen gesundheitlichen Situation der Klägerin erklärt die Terminsvertreterin der Beklagten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht:
9Laut diktiert, wieder vorgespielt und genehmigt.
11Daraufhin erklärt der Prozessbevollmächtigte der Klägerin:
12Ich erkläre den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und die Bereitschaft, die Kosten des Verfahrens zu übernehmen.
13Laut diktiert und genehmigt.
14Die Terminsvertreterin der Beklagten erklärt:
15Ich schließe mich der Erledigungserklärung der Gegenseite an.
16Laut diktiert und genehmigt.
17Dann ergeht der
18Beschluss:
19Nach Belehrung verzichten die Erschienenen auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Streitwertentscheidung.
21Die Terminsvertreterin der Beklagten erhält Beiakten Hefte 1 und 2 zurück.