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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 L 415/12

Datum:
02.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 415/12
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0402.14L415.12.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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