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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 5481/11

Datum:
04.09.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 5481/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0904.14K5481.11.00
 
Tenor:

Der Kostenbescheid der Beklagten vom 11.08.2011 wird aufgehoben, soweit mit diesem mehr als 236,14 Euro festgesetzt wurden. Im Übri-gen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kostengläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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