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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 4229/11

Datum:
11.12.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 4229/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:1211.14K4229.11.00
 
Tenor:

Soweit das Verfahren in der Hauptsache übereinstimmend für erle¬digt erklärt wurde, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin¬terlegung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwen-den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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