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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 1708/11

Datum:
05.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 L 1708/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0305.13L1708.11.00
 
Schlagworte:
Beförderung Beurteilung Leistungsvergleich ältere Beurteilungen Leistungsentwicklung Dauer der Note im Statusamt Dienstalter Lebensalter
Leitsätze:

Bei einem Leistungsvergleich im Hinblick auf die Berücksichtigung älterer Beurteilungen ist die Einschätzung des Dienstherrn, ein Unterschied von acht Monaten bei der Dauer der Bestnote im Status-amt begründe bei einem Gesamtzeitraum von mehr als elf bzw. zwölf Jahren keinen Vorsprung, regelmäßig rechtlich nicht zu beanstan-den.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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