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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 6891/11

Datum:
16.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 6891/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0316.13K6891.11.00
 
Schlagworte:
verhaltensbedingte Kündigung Arbeitsunfähigkeit Täuschung
Normen:
MuSchG § 9 abs 3
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außer-gerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin-terlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht das beklagte Land und die Beigeladene vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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