Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 5575/11

Datum:
26.10.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 5575/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:1026.13K5575.11.00
 
Schlagworte:
Altersteilzeit Störfall Ausgleichsbetrag Hätte-Bezüge
Leitsätze:

Die Ermittlung des Ausgleichsbetrags nach § 2a Altersteilzeitzuschlagsverordnung erfolgt aufgrund des Vergleichs der Summe der fiktiven Vollzeitbezüge mit der Summe der tatsächlich erhaltenen Altersteilzeitdienstbezüge. Eine nach Monaten differenzierende Berechnung kommt nicht in Betracht. Bei der Ermittlung der fiktiven Vollzeitbezüge sind Zeiten ohne tatsächliche Dienstleistung unberücksichtigt zu lassen, soweit sie sechs Monate übersteigen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
12345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243444546474849
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank