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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 5100/11

Datum:
26.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 5100/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0426.13K5100.11.00
 
Schlagworte:
mittlerer Dienst Ausbildung zum Fernmeldehandwerker
Normen:
BeamtVG § 12 abs 1 s 2
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckenden Betrages leis¬tet.

 
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