Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 1217/11.A

Datum:
23.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1217/11.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0323.13K1217.11A.00
 
Schlagworte:
Flüchtling Abschiebungsverbot Homosexualität soziale Gruppe Verfolgung
Leitsätze:

Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 AufenthG wegen Homosexualität in Bezug auf Guinea

 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfah¬ren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7. Februar 2011 zu den Ziffern 2. und 3. sowie zu Ziffer 4., soweit dem Kläger die Ab-schiebung nach Guinea angedroht worden ist, verpflichtet, zu Guns-ten des Klägers festzu¬stellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz hinsichtlich des Herkunftslandes Guinea vorliegen, und ihm die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger zu 1/3 und die Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem jeweili-gen Vollstreckungsschuldner wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils jeweils voll-streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstre-ckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des je¬weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank