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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 6393/10

Datum:
08.11.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 6393/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:1108.11K6393.10.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 17. August 2010 verpflichtet, dem Kläger den beantragten Bauvorbescheid zur Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage auf den Grundstücken H.      -L.     -Str. 00x/S.--straße 0 in L1.      (Gemarkung L1.      , Flur 00, Flurstücke 0000/0000) zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des früheren Beklagten (S1.     -Kreis O.     ), die dem Kläger auferlegt werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung des früheren Beklagten (S1.     -Kreis O.     ) durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der frühere Beklagte (S1.     -Kreis O.     ) vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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