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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 120/11

Datum:
22.03.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 120/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2012:0322.11K120.11.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre¬ckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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