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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 8 K 6807/09.A

Datum:
05.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 6807/09.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0505.8K6807.09A.00
 
Schlagworte:
Widerruf; Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Nepal; Maoisten
Normen:
AsylVfG § 73 Abs. 1
Leitsätze:

Der Widerruf der Asylanerkennung oder der Flüchtlingsanerkennung setzt eine nachträgliche dauerhafte Veränderung der Verhältnisse voraus, so dass bei Rückkehr nicht mehr mit politischer Verfolgung zu rechnen ist; in Nepal hat sich ein grundlegender Wechsel des politischen Systems vollzogen; eine politische Verfolgung von Maoisten kann ausgeschlossen werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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