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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 8247/09

Datum:
07.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
7 K 8247/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1207.7K8247.09.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, aus der Ordnungsverfügung des Landrats des Kreises L vom 25. September 2008 gegen den Kläger zu vollstrecken.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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