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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 38/11

Datum:
07.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 38/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0207.6L38.11.00
 
Schlagworte:
Vollmacht Vertretungsmacht Beschränkung Außenverhältnis Zustellvollmacht
Normen:
VwVfG § 14 Abs. 1 S. 2; VwVfG § 41 Abs. 1 S. 2;LZG NW § 7 Abs. 1
Leitsätze:

Bestellt sich ein Rechtsanwalt als Verfahrensbevollmächtigter bei einer Behörde, umfasst die Vertretungsmacht auch die Befugnis, Zustellungen entgegenzunehmen. Interne und nach Zustellung der Behörde mitgeteilte Beschränkungen der Vollmacht ändern nichts an der Wirksamkeit der Zustellung an den Rechtsanwalt und damit an der Bekanntgabe des Bescheids an dessen Mandanten.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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