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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 2244/10

Datum:
12.01.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 2244/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0112.6L2244.10.00
 
Schlagworte:
Entbehrlichkeit erneuter Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 StVG Erfüllung der Warnfunktion der zuvor erstmals ordnungsgemäß angeordneten Maßnahmen
Normen:
==§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 § 4 Abs. 5 StVG
Leitsätze:

Erneute, nach dem Gesetz entbehrliche Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 StVG berühren die Rechtmäßigkeit einer auf § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Fahrerlaubnisentziehungsverfügung nicht, wenn diese Maßnahmen zuvor bereits einmal ordnungsgemäß ergriffen wurden.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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