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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 4473/10

Datum:
19.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
6 K 4473/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1019.6K4473.10.00
 
Schlagworte:
Verwertbarkeit Tilgung Strafurteil Verblassen
Normen:
§ 7 LuftSiG; § 51 BZRG; § 52 BZRG; § 47 Abs. 3 BZRG
Leitsätze:

Der Beurteilung der Zuverlässigkeit i. S. v. § 7 LuftSiG können Behörde und Gericht strafgerichtliche Verurteilungen grds. so lange zugrunde legen, bis die Urteile nach den Vorschriften des BZRG getilgt oder zu tilgen sind. Das schließt nicht aus, nach BZRG noch verwertbare Urteile im Einzelfall wegen eines stabilen Lebens- und Einstellungswandels des Betroffenen als so verblasst anzusehen, dass sie nicht mehr entscheidend negativ ins Gewicht fallen.

 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht das be-klagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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