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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 4205/10

Datum:
19.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 4205/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0519.6K4205.10.00
 
Schlagworte:
örtliche Zuständigkeit politische Betätigung
Normen:
VwGO § 52 Nr. 3 LuftSiG § 7 GG Art. 21
Leitsätze:

1. örtliche Zuständigkeit des Gerichts gem. § 52 Nr. 3 VwGO bei Zuverlässigkeitsprüfungen nach § 7 LuftSiG

2. Bei der Beurteilung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit bleibt die Betätigung für eine zwar vom Verfassungsschutz beobachtete, aber nicht verbotenen Partei (hier: Deutsche Kommunistische Partei - DKP) außer Betracht.

 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Be-zirksregierung Düsseldorf vom 1. Juni 2010 verpflichtet, unter Beach-tung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut gemäß dem Antrag vom 13. Juli 2009 über die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit des Klägers zu entscheiden.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterle-gung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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