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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 5 L 1096/11.A

Datum:
19.07.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1096/11.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0719.5L1096.11A.00
 
Tenor:

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, Maßnahmen zum Vollzug der Verbringung des Antrag-stellers nach Italien vorläufig für die Dauer von sechs Monaten aus-zusetzen; ferner wird ihr aufgegeben, der zuständigen Ausländerbe-hörde unverzüglich mitzuteilen, dass eine Abschiebung des Antrag-stellers nach Italien vorläufig für die Dauer von sechs Monaten nicht durchgeführt werden darf.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Antragsgegnerin.

Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit ist der Tenor den Beteiligten sowie der zuständigen Ausländerbehörde (Stadt L, Fachbe¬reich Ordnung, Abteilung Aufenthaltsrecht) vorab bekanntzugeben.

 
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