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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 L 1800/11

Datum:
27.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 1800/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1227.4L1800.11.00
 
Schlagworte:
Nutzungsuntersagung, formelle Illegalität, Nachbarschutz, Rechtskraft, aufschiebende Wirkung
Leitsätze:

Wenn eine Baugenehmigung auf Betreiben des Grundstücksnachbarn durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden ist, ist die weitere Nutzung der baulichen Anlage formell illegal und kann untersagt werden.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt.

 
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