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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 2739/11

Datum:
20.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 2739/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1020.4K2739.11.00
 
Schlagworte:
Nutzungsuntersagung, Dauerverwaltungsakt, formelle Illegalität, Wettbüro, Bestimmtheit, Hauptmieter, Handlungsstörer
Leitsätze:

Mit einer auf die formelle Illegalität gestützten Nutzungsuntersagung eines Ladenlokals als Wettbüro soll dem Betreiberdie Vermittlung des Abschlusses von Wetten untersagt werden, ohne dass dieser Vorgang im Einzelnen umschrieben werden müsste.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Be-klagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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