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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 7297/09

Datum:
25.01.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 7297/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0125.3K7297.09.00
 
Schlagworte:
Betriebsbereich Gefahrenpotenzial Kaltbandwerk Sicherheitsbericht Stahlwerk Störfallkonzept Störfallstoff
Normen:
==§ 3 Abs 5a BImSchG 12 BImSchV
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreck¬bar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicher¬heitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags ab¬wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des je¬weils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.

 
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