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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 6382/10

Datum:
09.08.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 6382/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0809.3K6382.10.00
 
Tenor:

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Verfahren.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

 
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