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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 35 K 521/11.O

Datum:
22.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
35. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
35 K 521/11.O
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0922.35K521.11O.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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