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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 529/11

Datum:
31.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 529/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0331.2L529.11.00
 
Schlagworte:
Vorbereitungsdienst Einstellung Diplomprüfung Anerkennung Teilanerkennung
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 8.000 Euro festgesetzt.

 
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