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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 1490/11

Datum:
16.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 1490/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1216.2L1490.11.00
 
Schlagworte:
Besetzungsstopp Lehrerin Beurteilung dienstliche Beurteilung unvollständiger Sachverhalt Leistungsbericht
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung auf-gegeben, die im Februar/März 2011 am D-Berufs¬kolleg in S im Bereich E-Learning ausgeschriebene Stelle der Besoldungsgruppe A 15 BBesO nicht mit dem Beigeladenen zu be¬setzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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