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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 7703/09

Datum:
16.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 7703/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0216.2K7703.09.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz Übernahme Einstellung verspätete Einstellung Bewerbungsverfahrensanspruch Vertrauensschutz Höchstaltersgrenze Überschreitung Mangelfacherlass Verschulden Vertretbarkeit Vertretbarkeit der Entscheidung
Leitsätze:

Der Bewerbungsverfahrensanspruchs ist verletzt, wenn das schutzwürdige Vertrauen darauf, trotz Überschreitung der Höchstaltersgrenze nach dem sog. Mangelfacherlass auch noch im Alter von 44 Jahren in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden, rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt wurde.

Ein Verschulden des handelnden Amtswalters ist aber dann nicht anzunehmen, wenn die getroffene, rechtlich schwierige Entscheidung im Ergebnis vertretbar ist, weil den - ggf. auch erst nachträglich - angestellten Erwägungen eine gewisse Berechtigung nicht abzusprechen ist.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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