Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 6853/09

Datum:
06.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 6853/09
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0906.2K6853.09.00
 
Schlagworte:
Klage eines an Morbus Crohn erkrankten Lehrers auf Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe. Die erforderliche gesundheitliche Eignung setzt eine körperliche und psychische Veranlagung der Art voraus, dass die Möglichkeit künftiger Erkrankungen oder des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit schon vor Erreichen der Alktersgrenze mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Zu dem Erfordernis der Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten vor Erlass des die Einstellung ablehenden Bescheides und zu der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die wegen Unterbleibens dieser Beteiligung gegebene Rechtswidrigkeit des Bescheides bei Nachholung der Beteiligung nach dem Rechtsgedanken des § 46 VwVfG unbeachtlich sein kann.
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des beizutreibenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank