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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 27 L 921/10

Datum:
25.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 L 921/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0525.27L921.10.00
 
Schlagworte:
Vollstreckung Zwangsgeld Glücksspiel Konzern Mutter Tochter Frist
Normen:
AEUV Art 56 GlüStV § 4 Abs 4 GlüStV § 9 Abs 2 VwVG NRW § 55 VwVG NRW § 60 VwVG NRW § 64 VwGO § 114
Leitsätze:

Zur Vollstreckung einer Anordnung zur Untersagung der Veranstaltung von Glücksspiel im Internet gegenüber einer deutschen Aktiengesellschaft, deren 100%-ige Urenkelgesellschaften in Malta bei der Veranstaltung von Glücksspiel im Internet nach außen in Erscheinung treten.

Zum Einwand der tatsächlichen und rechtlichen Unmöglichkeit einer entsprechenden Einflussnahme auf die Konzernunternehmen.

Das Unionsrecht gebietet keine erneute Prüfung der Rechtmäßigkeit eines sofort vollziehbaren glücksspielrechtlichen Untersagungsbescheides im Vollstreckungsverfahren.

Zur Frage der Notwendigkeit der Gewährung einer weiteren Frist zur Umsetzung der Untersagungsanordnung nach Ablauf von im vorläufigen Rechtsschutzverfahren erteilten Stillhaltezusagen.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 50.000,00 Euro festgesetzt.

 
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