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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 27 L 1122/11.A

Datum:
28.07.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
27. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
27 L 1122/11.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0728.27L1122.11A.00
 
Schlagworte:
Asylantrag Rücknahme fingiert Betreibensaufforderung
Normen:
AsylVfG § 14a Abs 2 AsylVfG § 33 Abs 1 AsyVfG § 34
Leitsätze:

Der Erlass einer Abschiebungsandrohung infolge fingierter Rücknahme des fingierten Asylantrags eines minderjährigen Kindes, der den gesetzlichen Vertretern gleichzeitig mit einer Betreibensaufforderung mitgeteilt worden ist, dürfte mangels Anhaltspunkten für den Wegfall des Interesses an der Fortführung des Verfahrens im Zeitpunkt der Aufforderung rechtswidrig sein.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az.: 27 K 4418/11.A) gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 6. Juli 2011 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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