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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 1294/11

Datum:
23.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 L 1294/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0923.26L1294.11.00
 
Schlagworte:
Altersgrenze Dienstzeitverlängerung Ruhestand Hinausschieben Überstunden Mehrarbeit Freizeitausgleich dienstliche Gründe Einvernehmen Gemeinderat
Normen:
VwGO § 123; LBG NRW § 32 Abs 1; GO NRW § 73 Abs 3
Leitsätze:

Einzelfall, in dem der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht hat, dass er gegen die Stadt einen Anspruch auf Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand hat, weil dem Begehren dienstliche Gründe im Sinne von § 32 Abs. 1 LBG NRW entgegenstehen.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 42.997,70 Euro festgesetzt.

 
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