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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 1227/11

Datum:
31.08.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
26 L 1227/11
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0831.26L1227.11.00
 
Schlagworte:
einstweilige Anordnung Antragsbefugnis Rechtsverletzung Freiwillige Feuerwehr Wahl Anfechtung Anhörung Zugführer Ernennung
Normen:
VwGO § 42 Abs 2 VwGO § 123
Leitsätze:

Es gibt keinen im Rechtsweg verfolgbaren Anspruch eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr auf die Ernennung oder Nichternennung bestimmter Zugführer und es besteht auch kein einklagbarer allgemeiner Anspruch darauf, dass Anhörungen oder Wahlen im Einklang mit der Geschäftsordnung oder der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr (LVO FF) durchzuführen sind.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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