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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 9154/10

Datum:
19.08.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 9154/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:0819.26K9154.10.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Landesrates des Kreises X vom 2. Dezember 2010 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheits-leistung in Höhe von 250,-- Euro abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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