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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 8729/10

Datum:
11.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 8729/10
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2011:1011.26K8729.10.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Oberbürgermeisters der Stadt E vom 20. Oktober 2010 und des Widerspruchsbescheides des Oberbürgermeisters der Stadt E vom 17. November 2010 verurteilt, an den Kläger einen wei¬teren Betrag in Höhe von 4.486,22 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 20 % und die Be-klagte zu 80 %.

Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des durch die Beklagte aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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